Definition
Die rechnerische Differenz zwischen den gesamten Staatseinnahmen und den gesamten Staatsausgaben (einschließlich Zinszahlungen) in einem bestimmten Zeitraum; ein positiver Wert ist ein Überschuss, ein negativer Wert ein Defizit.
Prinzip
Prinzip
Der Haushaltsaldo ist eine ex-post Flussidentität: Saldo = Einnahmen − Ausgaben (wobei Ausgaben laufende, Investitions- und Schuldendienstkosten einschließen); er bestimmt den Finanzierungsbedarf und die Schuldendynamik.
Demonstration
Demonstration
Erzielt der Staat in einem Jahr 300 Mrd. an Steuern und sonstigen Einnahmen und tätigt Ausgaben von 350 Mrd. einschließlich Zinsen, so beträgt der Haushaltsaldo ein Defizit von 50 Mrd. und entspricht dem Brutto-Finanzierungsbedarf.
Fehlanwendung
Fehlanwendung
Ein einzeljähriges nominales Defizit als Insolvenzbeleg zu deuten, ohne den Schuldenbestand, die Zusammensetzung, die konjunkturelle Lage oder einmalige Effekte zu berücksichtigen; oder innerstaatliche Transfers doppelt zu erfassen.
Konsequenz
Konsequenz
Der Haushaltsaldo bestimmt den unmittelbaren Finanzierungsbedarf und führt bei Akkumulation zu Veränderungen des Schuldenstands; er beeinflusst fiskalpolitische Entscheidungen und Marktbewertungen.
Umkehrung
Umkehrung
Eine anhaltende Folge von Überschüssen, die den bestehenden Schuldenstand abbaut und den Finanzierungsbedarf in Nettokreditvergaben an die übrige Volkswirtschaft verwandelt.
Abgrenzung
Abgrenzung
Bezieht sich auf das Staatskonto nach einer bestimmten Rechnungsgrundlage (Kassen- oder Periodenrechnung) und einem institutionellen Umfang (Zentralregierung, konsolidierter öffentlicher Sektor); Schließt Gewinne der Zentralbank und außerbilanzielle Eventualverbindlichkeiten aus, sofern nicht anders angegeben.
Semantische Spannung
Semantische Spannung
Spannungen bestehen zwischen nominalen Salden und zyklisch oder strukturell bereinigten Salden; die Debatte dreht sich um die aussagekräftigeren Indikatoren für die fiskalische Lage.
Synthese
Synthese
Der Budgetsaldo der Regierung ist die periodische Flussgröße, die anzeigt, ob öffentliche Einnahmen die Ausgaben decken; er bestimmt den Finanzierungsbedarf und muss im Kontext der Rechnungslegung und Konjunktur interpretiert werden.